Das Prinzip L&L
Mi, Dezember 16, 2009 at 13:00 |
Mikkael
Wir hatten uns vorgenommen, unseren Gästen im Rahmen unseres aktuellen Newsletters („Weihnachts Cashback!“) 2 bis 3 Hotels aus unserem Programm zu präsentieren, bei denen das Weihnachtsmenü und/oder das Silvester-Galadinner im Hotelangebot bereits enthalten ist und nicht extra bezahlt werden muss.
Nachdem ich etwa 80 Hotelverträge durchgeblättert habe, stellte ich fest, daß ein Wort überwog: „Obligatorisch“. Es ist zwar nicht außergewöhnlich, dass dieses Wort in Hotelverträgen auftaucht, aber dieses Mal habe ich es so oft gelesen, dass ich anfing darüber nachzudenken, wie „obligatorisch“ mit Urlaubsreisen überhaupt in Einklang gebracht werden kann? Nichts im Urlaub sollte obligatorisch sein, es ist die Zeit des Jahres, wo wir eigentlich frei sein möchten von allen Verpflichtungen und Zwängen. Ausdrücklich sogar.
Aber was wird im Zusammenhang mit Reisen nicht alles reglementiert!!!
Selbst wenn Regelungen und Bedingungen in einem gewissen Maße erforderlich und auch sinnvoll sind, haben wir und unsere Reisegäste mittlerweile genug von all dem Klein(st)gedruckten in den Buchungsformularen, von seitenlangen AGB, genug von endlosen, zum Teil nicht nachvollziehbaren Flug- und Sicherheitsbestimmungen und allen möglichen weiteren Einschränkungen im Verlauf eines Urlaubs.
Wussten Sie, dass die AGB vom Germanwings etwa 54 Seiten lang sind? Jedes Mal, wenn Sie einen Flug mit Germanwings (oder mit einer ähnlichen Airline) irgendwohin buchen, akzeptieren Sie diese äußerst komplizierten Bedingungen, zumeist, ohne sie wenigstens mal überflogen, geschweige denn durchgelesen zu haben. Und wenn Sie eine dynamisch zusammengestellte Pauschalreise mit dieser Airline buchen, kommen 2-3 weitere Seiten hinzu, jeweils dreispaltig, Schriftgröße 6. Schutz der Geschäftsinteressen gegen Verbraucherinteressen? Der Kampf geht weiter!
Hier schreit alles nach einer umfassenden Reform, nicht wahr?
Solange es jedoch Urlauber gibt, die das Reklamieren zu ihren liebsten Hobbys zählen, die das Herausschlagen einer Reisepreisminderung als sportliche Herausforderung betrachten, die mit der Frankfurter Tabelle in der Tasche Bilder eines bei 0°C nicht aufgefüllten Außenpools machen, die reklamieren, daß der Transferbus vor dem von ihnen gebuchten Hotel noch andere Gäste an anderen Hotels absetzt – Common sense ... oft nur ein Fremdwort – werden die Bedingungen auch nicht weniger, der erforderliche Hinweis-Katalog nicht kürzer. Schlimmer noch, die Reklamationskosten werden auf die Reisepreise draufgeschlagen, da man von vornherein davon ausgeht, dass eine Reklamation zum Abschluss der Reise eingereicht wird, und zwar von jedem einzelnen Reiseteilnehmer.
Mit sehr viel Aufwand, Erfahrung und einigem an touristischem Know-How gehört argonaut.de seit Jahren zu den Glücklichen in unserer Branche mit den niedrigsten Reklamationsraten. Wir versuchen stets, das Erreichte noch zu übertreffen, unseren Standard weiterhin zu verbessern. Aber auch wir sehen uns damit konfrontiert, mit 2 Seiten AGB (eine für die Vermittlung, eine für die Veranstaltung von Reisen) arbeiten zu müssen, um alle Eventualitäten auszuschliessen, die sich bei der Produktion und Durchführung der Reisen unserem Einflußbereich entziehen.
Aber zurück zum Newsletter und zu den Galadinnern: Ja, ich bin fündig geworden, es gibt tatsächlich noch einige Top Hotels, bei denen das Weihnachtsessen nebst Unterhaltungsangebot und/oder ein besonderer Silvesterabend bereits im Reisepreis enthalten sind! Einige dieser Hotels finden Sie im Newsletter oder auf unserer Homepage.
Natürlich sind die Getränke hier nicht eingeschlossen, aber nichts hier ist Pflicht, gar „obligatorisch“. Bei allem Respekt vor den zahlreichen touristischen, praktischen und finanziellen Erwägungen und Argumenten, die für die beanstandete Handhabung sprechen, hoffen wir doch, das sich mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass wir hier nicht beim Militär sind, sondern im Urlaub! Hier gilt das Prinzip „L&L“, also Lust und Laune, und zwar ausschliesslich.



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